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AGB

Hüttenresort Mare (Vermieter) – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltung der AGB
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche sind über die Buchungsanfrage einzugeben oder schriftlich zu richten an servus@huettenresort-mare.de oder der Vermieter ist anzurufen.

Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnung/das gewünschte Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung/des gebuchten Ferienhauses sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung/das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) bindend.

Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.


§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme (mindestens EUR 100,00, mit Ausnahme des „Waldschlösschens“: für das „Waldschlösschen“ sind mindestens EUR 150,00 als Anzahlung zu leisten) ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 10 Tage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d. h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Der Vermieter akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Überweisung, per ec- und Kreditkarte sowie nach Absprache Bargeldzahlungen, keine Schecks.


§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe ist der Vermieter 3 - 5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung/das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise nach 10.00 Uhr mit dem Tagessatz der gebuchten Ferienwohnung/des gebuchten Ferienhauses dem Mieter in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.


§ 5 Ferienwohnungen/Ferienhäuser
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet u. a. für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung/dem Ferienhaus vorgesehen.

Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind von der Haftung ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung/des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung/in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Vermieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.


§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung/das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich nach dem jeweiligen Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietzinses. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird vermieterseits nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.


§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.

Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme befürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsinformationen, die der Mieter bei Anreise vom Vermieter erhält, dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend notwendig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen. Dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen. Der Mieter wird die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.

Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist er verpflichtet den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hinzuweisen.


§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung/des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

3. Wenn die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung/in dem Ferienhaus gegen einen Aufpreis erlaubt sein sollte, hat der Mieter hat darauf zu achten, dass die Notdurft des Tieres nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.

4. In der Ferienwohnung/dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwider-handlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

5. Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Obstbäume sowie Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.

6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung/dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

7. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung/zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.


§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht in Bayreuth zuständig.

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